queerUP – Schwule, lesbische, bisexuelle und trans* Hochschulgruppe an der Uni Potsdam

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TransLesBiSchwule Hochschulgruppe an der Uni Potsdam - queerUP your life!

Satzung von queer UP – LesBiSchwule Hochschulgruppe an der Universität Potsdam

Vom 15. Juni 2005, geändert am 14. September 2005

§ 1 Name, Sitz und Ziel

  1. Der Name der Vereinigung ist queer UP – LesBiSchwule Hochschulgruppe an der Universität Potsdam.
  2. Der Sitz ist Potsdam.
  3. Die Vereinigung dient der Förderung lesbischwuler Belange an den Potsdamer Hochschulen, vorrangig an der Universität Potsdam. Ziel ist es durch geeignete Maßnahmen auftretender Intoleranz entgegen zu treten, die Hochschulöffentlichkeit zu sensibilisieren, Interessen zu artikulieren und somit lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Hochschulangehörigen ein selbst bestimmtes Leben an der Hochschule zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere:
    • die Förderung der Kommunikation untereinander
    • das Organisieren von Informations- und Kulturveranstaltungen
    • die aktive Teilnahme an Diskussionsprozessen an der Hochschule
    • der Kontakt mit weiteren Organisationen/Einrichtungen in Potsdam und Berlin-Brandenburg.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann werden, wer Angehöriger einer Potsdamer Hochschule, vor allem der Universität Potsdam, ist und die Ziele dieser Vereinigung teilt.
  2. Der Beitrittswunsch ist beim Vorstand unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse sowie dem Nachweis der Hochschulangehörigkeit zu erklären. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. In Zweifelsfällen befragt der Vorstand die Mitglieder. Der Vorstand führt eine Mitgliederliste.
  3. Die Mindestzahl der Mitglieder liegt bei sieben, deren Mehrheit an der Universität Potsdam immatrikuliert sein soll. § 4 Abs. 3 der Registrierordnung der Universität Potsdam vom 12.7.1993 findet ausdrücklich Beachtung.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Exmatrikulation, Tod oder Ausschluss nach Abs. 5.
  5. Ein Mitglied kann per Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, wenn es mutwillig gegen die in § 1 Abs. 3 genannten Ziele der Vereinigung verstößt.
  6. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Jedes Mitglied kann sich aktiv an den Projekten der Vereinigung beteiligen und ist in den Vorstand wählbar.
  7. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

§ 3 Organe

Die Organe der Vereinigung sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4 Mitgliederversammlung

  1. Das höchste Entscheidungsgremium der Vereinigung ist die Mitgliederversammlung.
  2. Als Mitgliederversammlung gilt jede Zusammenkunft von Mitgliedern, die über das allen Mitgliedern offenstehende Internet-Forum bzw. einen E-Mail-Verteiler, der alle Mitglieder umfasst, fünf Werktage vorher angekündigt wurde. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Semester statt.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind, die Mehrheit der anwesenden aus Angehörigen der Universität Potsdam besteht und mindestens ein Protokoll führendes Vorstandsmitglied anwesend ist.
  4. Die Mitgliederversammlung hat neben der Arbeit an der Verwirklichung der Ziele der Vereinigung insbesondere folgende Funktionen:
    1. die Wahl der Mitglieder des Vorstandes mit einfacher Mehrheit und bei Bedarf deren Neuwahl
    2. den Beschluss von Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit
    3. den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 2 Abs. 5.
  5. Über relevante Beschlüsse wird vom Vorstand Protokoll geführt. Die Protokolle sind allen Mitgliedern zugänglich, in der Regel über das Internet-Forum.

§ 5 Vorstand

  1. Zum Vorstand gehören drei gleichberechtigte Mitglieder, die von einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Zu den Aufgabenbereichen des Vorstandes zählen insbesondere: die Führung der Mitgliederliste, die Sicherstellung einer funktionierenden Kommunikation unter den Mitgliedern, die Protokollführung sowie der gemäß der geltenden Vorschriften notwendige Kontakt zur Universität Potsdam und die Vertretung der Vereinigung nach außen.
  2. Der Vorstand besitzt keine eigene Entscheidungskompetenz ohne entsprechende Ermächtigung durch eine Mitgliederversammlung.
  3. Der Vorstand besteht mehrheitlich aus Angehörigen der Universität Potsdam. Die Namen der Vorstandsmitglieder werden mit Angabe der Adresse und ggf. der Matrikelnummer unverzüglich nach der Wahl dem Rektor schriftlich mitgeteilt.
  4. Vorstandswahlen finden in der Regel einmal im Semester statt. Bei Bedarf können der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder neu gewählt werden. Dies geschieht mit der Mehrheit der Anwesenden einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung. Gleiches gilt beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Die Satzung kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung geändert werden. Dasselbe gilt für einen Beschluss zur Auflösung der Vereinigung.
  2. Sofern notwendig werden Beschlüsse, insbesondere über Zusammenschluss mit anderen Vereinigungen, Satzungsänderungen oder Auflösung, der zuständigen Stelle der Universität Potsdam vom Vorstand mitgeteilt.
  3. Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 15. Juni 2005 angenommen und tritt mit diesem Tage in Kraft.

Übersicht aller Lesben- und Schwulenreferate Deutschlands

letzte Aktualisierung: 18.12.2005
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