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zur Navigation TransLesBiSchwule Hochschulgruppe an der Uni Potsdam - queerUP your life!
Satzung von queer UP – LesBiSchwule Hochschulgruppe an der Universität Potsdam
Vom 15. Juni 2005, geändert am 14. September 2005
- Der Name der Vereinigung ist queer UP – LesBiSchwule Hochschulgruppe an der Universität Potsdam.
- Der Sitz ist Potsdam.
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Die Vereinigung dient der Förderung lesbischwuler Belange an den Potsdamer Hochschulen, vorrangig an der Universität Potsdam. Ziel ist es durch geeignete Maßnahmen auftretender Intoleranz entgegen zu treten, die Hochschulöffentlichkeit zu sensibilisieren, Interessen zu artikulieren und somit lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Hochschulangehörigen ein selbst bestimmtes Leben an der Hochschule zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere:
- die Förderung der Kommunikation untereinander
- das Organisieren von Informations- und Kulturveranstaltungen
- die aktive Teilnahme an Diskussionsprozessen an der Hochschule
- der Kontakt mit weiteren Organisationen/Einrichtungen in Potsdam und Berlin-Brandenburg.
- Mitglied kann werden, wer
Angehöriger einer Potsdamer
Hochschule, vor allem der Universität Potsdam, ist und die
Ziele
dieser Vereinigung teilt.
- Der Beitrittswunsch ist beim
Vorstand unter Angabe von Name und
E-Mail-Adresse sowie dem Nachweis der Hochschulangehörigkeit
zu
erklären. Über die Mitgliedschaft entscheidet der
Vorstand.
In Zweifelsfällen befragt der Vorstand die Mitglieder. Der
Vorstand führt eine Mitgliederliste.
- Die Mindestzahl der
Mitglieder liegt bei sieben, deren Mehrheit an
der Universität Potsdam immatrikuliert sein soll. § 4
Abs.
3 der Registrierordnung der Universität Potsdam vom 12.7.1993
findet ausdrücklich Beachtung.
- Die Mitgliedschaft endet
durch Austritt, Exmatrikulation, Tod oder
Ausschluss nach Abs. 5.
- Ein
Mitglied kann per
Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einer
beschlussfähigen Mitgliederversammlung von der Mitgliedschaft
ausgeschlossen werden, wenn es mutwillig gegen die in § 1 Abs.
3
genannten Ziele der Vereinigung verstößt.
- Alle Mitglieder haben
gleiches Stimmrecht. Jedes Mitglied kann sich
aktiv an den Projekten der Vereinigung beteiligen und ist in den
Vorstand wählbar.
- Ein Mitgliedsbeitrag wird
nicht erhoben.
Die
Organe der Vereinigung sind die Mitgliederversammlung und der
Vorstand.
- Das höchste
Entscheidungsgremium der Vereinigung ist die
Mitgliederversammlung.
- Als Mitgliederversammlung
gilt jede Zusammenkunft von Mitgliedern,
die über das allen Mitgliedern offenstehende Internet-Forum
bzw.
einen E-Mail-Verteiler, der alle Mitglieder umfasst, fünf
Werktage vorher angekündigt wurde. Eine Mitgliederversammlung
findet mindestens einmal im Semester statt.
- Die Mitgliederversammlung
ist beschlussfähig, wenn mindestens
sieben Mitglieder anwesend sind, die Mehrheit der anwesenden aus
Angehörigen der Universität Potsdam besteht und
mindestens
ein Protokoll führendes Vorstandsmitglied anwesend ist.
- Die Mitgliederversammlung
hat neben der Arbeit an der Verwirklichung
der Ziele der Vereinigung insbesondere folgende Funktionen:
- die Wahl der
Mitglieder des Vorstandes mit einfacher Mehrheit
und bei
Bedarf deren Neuwahl
- den Beschluss von
Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit
- den Ausschluss von
Mitgliedern gemäß § 2
Abs. 5.
- Über relevante
Beschlüsse wird vom Vorstand Protokoll
geführt. Die Protokolle sind allen Mitgliedern
zugänglich,
in der Regel über das Internet-Forum.
- Zum Vorstand
gehören drei gleichberechtigte Mitglieder, die
von
einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt
werden. Zu den Aufgabenbereichen des Vorstandes zählen
insbesondere: die Führung der Mitgliederliste, die
Sicherstellung einer funktionierenden Kommunikation unter den
Mitgliedern, die Protokollführung sowie der
gemäß der
geltenden Vorschriften notwendige Kontakt zur Universität
Potsdam und die Vertretung der Vereinigung nach außen.
- Der Vorstand besitzt keine
eigene Entscheidungskompetenz ohne
entsprechende Ermächtigung durch eine Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand besteht
mehrheitlich aus Angehörigen der
Universität Potsdam. Die Namen der Vorstandsmitglieder werden
mit Angabe der Adresse und ggf. der Matrikelnummer
unverzüglich
nach der Wahl dem Rektor schriftlich mitgeteilt.
- Vorstandswahlen finden in
der Regel einmal im Semester statt. Bei
Bedarf können der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder
neu
gewählt werden. Dies geschieht mit der Mehrheit der Anwesenden
einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung. Gleiches gilt
beim
Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern.
- Die Satzung
kann mit
2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer
Mitgliederversammlung geändert werden. Dasselbe gilt
für
einen Beschluss zur Auflösung der Vereinigung.
- Sofern notwendig werden
Beschlüsse, insbesondere über
Zusammenschluss mit anderen Vereinigungen, Satzungsänderungen
oder Auflösung, der zuständigen Stelle der
Universität
Potsdam vom Vorstand mitgeteilt.
- Die Satzung wurde von der
Mitgliederversammlung am 15. Juni 2005
angenommen und tritt mit diesem Tage in Kraft.
Post
queerUP
℅ AStA Uni Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
kontakt-Entfernen sie diesen Text-@queerUP.de
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